I. Kassenartenübergreifende PAUSCHALFÖRDERUNG
Seit vielen Jahren unterstützen und fördern die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände die gesundheits-bezogene Selbsthilfe in Schleswig-Holstein. Im Bereich der Pauschalförderung haben sich dafür die Verbände der Krankenkassen zur gemeinsamen Initiative „GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein“ zusammen-geschlossen.
Die Verteilung der Fördermittel wird in dem Vergabegremium der „GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein“ beraten. Diesem Gremium gehören Vertreter*innen aller Verbände der Krankenkassen sowie legitimierte Vertreter*innen von den Selbsthilfeorganisationen an. Die Entscheidung über die Vergabe der Pauschalfördermittel erfolgt in der Regel bis zum 30.04. eines Jahres.
Bitte senden Ihren Antrag und den Verwendungsnachweis im Original unter Einhaltung der unten genannten Fristen an folgende Adresse:
GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein
c/o AOK NordWest – Die Gesundheitskasse.
Unternehmensbereich Kunde & Markt
Claudia Krüger
Spezialistin Soziale Dienste/ Selbsthilfeförderung
Kiel Wellsee
58079 Hagen
Gemeinsames Rundschreiben 2025 inkl. Anlagen (pdf)
Hinweise zum Förderverfahren der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung und zur krankenkassen-individuellen Projektförderung im Bundesland Schleswig-Holstein werden im Gemeinsamen Rundschreiben veröffentlicht. Details entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gemeinsamen Rundschreiben.
Antrag Pauschalförderung 2025 (pdf)
Selbsthilfeorganisationen, die bei der „GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein“ Fördermittel beantragen möchten, reichen bitte bis zum 31.01. des jeweiligen Förderjahres den Antrag auf Pauschalförderung ein.
Ausfüllhilfe zum Antrag und Verwendungsnachweis 2025 (pdf)
Zur Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags und Verwendungsnachweises dient die Ausfüllhilfe.
Verwendungsnachweis Pauschalförderung 2024 (pdf)
Selbsthilfeorganisationen, die im Jahr 2024 Fördermittel erhalten haben, reichen bitte bis zum 31.01. des Folgejahres den Verwendungsnachweis zusammen mit dem Tätigkeitsbericht bei dem zuständigen Krankenkassenverband ein.
II. Krankenkassenindividuelle PROJEKTFÖRDERUNG
Neben der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung unterstützen einzelne Krankenkassen konkrete Vorhaben der Selbsthilfeorganisationen auch im Rahmen der krankenkassenindividuellen Projektförderung. Sie bietet sowohl den Krankenkassen/-verbänden als auch der Selbsthilfe die Möglichkeit, gemeinsame Ziele der Selbsthilfe aufzugreifen und umzusetzen. Auch die inhaltliche Zusammenarbeit soll hierdurch gestärkt und weiter ausgebaut werden.
Selbsthilfeorganisationen, die eine krankenkassenindividuelle Projektförderung beantragen wollen, reichen nachfolgenden Antrag ein.
Hinweis: Jede Krankenkasse/jeder Krankenkassenverband entscheidet über die Projektanträge individuell. Bitte beachten Sie die individuellen Antragsfristen der Krankenkassen/-verbände. Anträge auf Projektförderung sollten möglichst im ersten Halbjahr eines Förderjahres gestellt werden. Im Vorfeld einer Antragstellung empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zu den favorisierten Krankenkassen/-verbänden.
Ihre Ansprechpersonen finden Sie hier.
Die Mittel der Projektförderung der IKK – Die Innovationskasse, der KNAPPSCHAFT und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fließen direkt in die Pauschalförderung. Anträge auf Projektförderung brauchen daher bei diesen Krankenkassen nicht gestellt werden.
Antrag Projektförderung 2025 (pdf)
Verwendungsnachweis Projektförderung 2024 (pdf)