Die gesetzliche Grundlage zur Förderung der Selbsthilfe (§ 20h SGB V) sieht eine Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen vor.
Die GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein hat, in Abstimmung mit den Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe zuständigen Institutionen, eine neue Geschäftsordnung ratifiziert. Aus pragmatischen Gründen hat man sich in Schleswig-Holstein auf eine Geschäftsordnung verständigt, die für alle Förderebenen (Landesebene und regionale Ebene) gleichzeitig gilt.
Die Geschäftsordnung finden Sie hier.