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Geschäftsordnung

Die gesetzliche Grundlage zur Förderung der Selbsthilfe (§ 20h SGB V) sieht eine Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen vor.

Die GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein hat, in Abstimmung mit den Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe zuständigen Institutionen, eine neue Geschäftsordnung ratifiziert. Aus pragmatischen Gründen hat man sich in Schleswig-Holstein auf eine Geschäftsordnung verständigt, die für alle Förderebenen (Landesebene und regionale Ebene) gleichzeitig gilt.

Die Geschäftsordnung finden Sie hier.