Kassenartenübergreifende PAUSCHALFÖRDERUNG
Seit vielen Jahren unterstützen und fördern die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände die gesundheits-bezogene Selbsthilfe in Schleswig-Holstein. Im Bereich der Pauschalförderung haben sich dafür die Verbände der Krankenkassen zur gemeinsamen Initiative „GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein“ zusammen-geschlossen.
Die Verteilung der Fördermittel wird in dem Vergabegremium der „GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein“ beraten. Diesem Gremium gehören Vertreter*innen aller Verbände der Krankenkassen sowie legitimierte Vertreter*innen von den Selbsthilfekontaktstellen an. Die Entscheidung über die Vergabe der Pauschalfördermittel erfolgt in der Regel bis zum 30.04. eines Jahres.
Bitte senden Ihren Antrag und den Verwendungsnachweis im Original unter Einhaltung der unten genannten Fristen an folgende Adresse:
GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein
c/o BKK-Landesverband NORDWEST
Kim Ebert
Friesenstraße 3
20097 Hamburg
Gemeinsames Rundschreiben 2025 inkl. Anlagen (pdf)
Hinweise zum Förderverfahren der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung und zur krankenkassen-individuellen Projektförderung im Land Schleswig-Holstein werden im Gemeinsamen Rundschreiben veröffentlicht. Details entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gemeinsamen Rundschreiben.
Antrag Pauschalförderung 2025 (pdf)
Selbsthilfekontaktstellen, die bei der „GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein“ Fördermittel beantragen möchten, reichen bitte bis zum 31.01. des jeweiligen Förderjahres den Antrag auf Pauschalförderung ein.
Verwendungsnachweis Pauschalförderung 2025 (pdf)
Selbsthilfekontaktstellen, die im Jahr 2024 Fördermittel erhalten haben, reichen bis zum 31.01. des Folgejahres den Verwendungsnachweis zusammen mit dem Tätigkeitsbericht ein.