Kassenartenübergreifende PAUSCHALFÖRDERUNG
Seit vielen Jahren unterstützen und fördern die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände die gesund-heitsbezogene Selbsthilfe in Schleswig-Holstein. Im Bereich der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung haben sich dafür die Krankenkassen/-verbände zur gemeinsamen Initiative „GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein“ zusammengeschlossen.
Die vollständig ausgefüllten Pauschalförderanträge werden in dem Vergabegremium der GKV-Selbsthilfe-förderung Schleswig-Holstein beraten. Diesem Gremium gehören Vertreter*innen aller Verbände der Krankenkassen sowie legitimierte Vertreter*innen von den Landesorganisationen an. Die Entscheidung über die Vergabe der Pauschalfördermittel erfolgt in der Regel bis zum 30.04. eines Jahres.
Gemeinsames Rundschreiben 2024 inkl. Anlagen (pdf)
Hinweise zum Förderverfahren der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung und zur krankenkassen-individuellen Projektförderung im Land Schleswig-Holstein werden im Gemeinsamen Rundschreiben veröffentlicht. Details entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gemeinsamen Rundschreiben.
Antrag Pauschalförderung 2024 (pdf)
Den Antrag auf Pauschalförderung senden Sie bitte bis zum 31.01. des jeweiligen Förderjahres an den zuständigen Krankenkassenverband (siehe bei Aktuelles/ Ansprechpersonen) auf dem Postweg.
Mittelverwendungsnachweis 2023
Der Mittelverwendungsnachweis ist bitte bis zum 31.01. des auf die Förderung folgenden Jahres an den zuständigen Krankenkassenverband postalisch zu übersenden.