I. Kassenartenübergreifende PAUSCHALFÖRDERUNG
Seit vielen Jahren unterstützen und fördern die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände die gesund-heitsbezogene Selbsthilfe in Schleswig-Holstein. Im Bereich der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung haben sich dafür die Krankenkassen/-verbände zur gemeinsamen Initiative „GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein“ zusammengeschlossen.
Die vollständig ausgefüllten Pauschalförderanträge werden in dem Vergabegremium der GKV-Selbsthilfe-förderung Schleswig-Holstein beraten. Diesem Gremium gehören Vertreter*innen aller Verbände der Krankenkassen sowie legitimierte Vertreter*innen von den Landesorganisationen an. Die Entscheidung über die Vergabe der Pauschalfördermittel erfolgt in der Regel bis zum 30.04. eines Jahres.
Gemeinsames Rundschreiben (GR) 2024 inkl. Anlagen (pdf)
Hinweise zum Förderverfahren der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung und zur krankenkassen-individuellen Projektförderung im Land Schleswig-Holstein werden im Gemeinsamen Rundschreiben veröffentlicht. Details entnehmen Sie bitte dem aktuellen Gemeinsamen Rundschreiben.
Antrag auf Pauschalförderung 2024 (pdf)
Den Antrag auf Pauschalförderung senden Sie bitte bis zum 31.01. des jeweiligen Förderjahres an den zuständigen Krankenkassenverband (siehe bei Aktuelles/ Ansprechpersonen) auf dem Postweg.
Ausfüllhilfe Pauschalanträge 2024 für Landesorganisationen (pdf)
Zur Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags und Verwendungsnachweises dient die Ausfüllhilfe.
Mittelverwendungsnachweis Pauschalförderung 2023 (pdf)
Der Mittelverwendungsnachweis ist bitte bis zum 31.01. des auf die Förderung folgenden Jahres bei dem zuständigen Krankenkassenverband postalisch einzureichen.
II. Krankenkassenindividuelle PROJEKTFÖRDERUNG
Die GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein fördert grundsätzlich keine Projekte von Landesorganisationen. Eine Förderung ist lediglich durch einzelne Krankenkassen möglich. Im Vorfeld einer Antragstellung empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zu den favorisierten Krankenkassen.
Jede Krankenkasse entscheidet über die Anträge individuell. Bitte beachten Sie gegebenenfalls auch die Antragsfristen einzelner Krankenkassen.
Antrag auf Projektförderung 2024 (pdf)
Mittelverwendungsnachweis Projektförderung 2023 (pdf)
Die Mittel der Projektförderung der IKK – Die Innovationskasse, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), der Knappschaft, der Handelskrankenkasse (HKK) und Hanseatischen Ersatzkasse (HEK) fließen direkt in die Pauschalförderung. Anträge auf Projektförderung brauchen daher bei diesen Krankenkassen nicht gestellt werden.