I. Kassenartenübergreifende PAUSCHALFÖRDERUNG
Seit vielen Jahren unterstützen und fördern die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände die gesund-heitsbezogene Selbsthilfe in Schleswig-Holstein. Im Bereich der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung haben sich dafür die Krankenkassen/-verbände zur gemeinsamen Initiative „GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein“ zusammengeschlossen.
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet ein Vergabeausschuss, der sich aus den Vertreter*innen aller Krankenkassen und ihrer Verbände sowie legitimierten Vertreter*innen von den Selbsthilfegruppen zusammensetzt. Die Entscheidung über die Vergabe der Pauschalfördermittel erfolgt in der Regel bis zum 30.04. eines Jahres.
Selbsthilfe zum Anhören
Im kostenfreien podcast gesundBar – Stimmen der Selbsthilfe wird die finanziellen Förderung für Selbsthilfegruppen orts- und zeitunabhängig erklärt.
Ausfüllanleitung Pauschalantrag Selbsthilfegruppen (pdf)
Die Ausfüllanleitung unterstützt Selbsthilfegruppen, korrekte Pauschalanträge bei der GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein einzureichen. Nur so kann die GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein ein zügiges Prüfverfahren gewährleisten.
Pauschalantrag bis 1.000 EUR Förderbedarf (pdf)
Pauschalantrag über 1.000 EUR Förderbedarf (pdf)
Verwendungsnachweis Pauschalförderung bis 1000 EUR (pdf)
Verwendungsnachweis Pauschalförderung über 1000 EUR (pdf)
Den vollständig ausgefüllten Pauschalförderantrag und Mittelverwendungsnachweis senden Sie bitte bis zum 31.01. des jeweiligen Förderjahres auf dem Postweg an den zuständigen Krankenkassenverband.
Namen und Adressen der in der Region zuständigen Federführer finden Sie in der Rubrik Ansprechpartner über eine Postleitzahlen-Suche.
Nur Anträge von Selbsthilfegruppen, die bis zum 31.01. noch keine 6 Monate aktiv sind, können bis zum 31.08. des Förderjahres nachgereicht werden.
II. Krankenkassenindividuelle PROJEKTFÖRDERUNG
Die GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein fördert grundsätzlich keine Projekte.
Jede Krankenkasse entscheidet über die Anträge individuell. Im Vorfeld einer Antragstellung empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zu den favorisierten Krankenkassen. Bitte beachten Sie gegebenenfalls auch die Antragsfristen einzelner Krankenkassen.
Hinsichtlich der Einreichung der Anträge auf Projektförderung sind die individuellen Anträge und Nachweise der jeweiligen Krankenkassen zu verwenden, die Sie entsprechend nachfolgend finden:
Projektantrag AOK NordWest (pdf)
BKK: Die Antragsformulare in der Projektförderung können direkt bei den BKK erfragt werden.
Die Mittel der Projektförderung der IKK – Die Innovationskasse, KNAPPSCHAFT und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fließen direkt in die Pauschalförderung. Bitte stellen Sie bei diesen Krankenkassen keinen Antrag auf Projektförderung.