Krankenkassenindividuelle Projektförderung
In Abgrenzung zur kassenartenübergreifenden Pauschalförderung sind Projekte gezielte und zeitlich begrenzte Vorhaben. Dabei handelt es sich um Aktivitäten, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen:
- Vorträge von ReferentInnen,
- Selbsthilfetage,
- Gruppenspezifische Informationsmaterialien,
- Fachworkshops oder Fachtagungen (bei bundes- bzw. landesweiter Ausrichtung der Workshops oder Tagungen sind die Kosten über den Bundesverband bzw. den Landesverband zu beantragen).
- besondere Aktivitäten (Modellcharakter) mit eindeutigem Gesundheitsbezug.
Ausgeschlossen von einer Förderung sind reine Freizeitaktivitäten wie z. B. Ausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Urlaubsreisen oder Leistungen der GKV, die nach anderen Rechtsgrundlagen erstattet werden, wie z. B. Funktionstraining und Rehabilitationssport.
Die jeweiligen Krankenkassen-/verbände gestalten die krankenkassenindividuelle Förderung inhaltlich und strukturell in eigener Verantwortung.
Es wird empfohlen, sich vor Antragsstellung mit der jeweiligen Krankenkasse in Verbindung zu setzen. Anträge auf Projektförderung sollten möglichst im ersten Halbjahr eines Förderjahres gestellt werden.